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Mein Behandlungskonzept

Die Grundvoraussetzung für erfolgreiche Therapie gewährleiste ich durch:

  • individuelle, störungsspezifische Behandlung
  • permanente Information des Patienten über die Ziele, Inhalte und Abläufe der Therapie.
  • Nach Möglichkeit Einbeziehung von Angehörigen. Bei mir sind Eltern und andere nahe stehende Angehörige keine Zaungäste, sondern willkommene Teilnehmer und Kotherapeuten, die überwiegend bei der Therapie anwesend sind und so die Therapieziele und den Therapieverlauf miterleben. So können sie zu Hause mitarbeiten und wesentlich zum Therapieerfolg beitragen.
  • Die Therapiezielsetzung wird prinzipiell erklärt und die Durchführung erläutert und erübt. Meistens werden zusätzlich Übungsmaterialien ausgehändigt und die Möglichkeit für häusliches Üben erläutert. Freude und Motivation am Lernen - ohne Leistungsdruck und über permanente Erfolgsanalyse.
  • regelmäßige Fortbildungen und Einsatz von aktuellen Materialien, Therapieansätzen und Testverfahren
  • nach Möglichkeit Kooperation mit Ärzten oder Mitbehandlern. Beratung über anderwärtige Therapiemöglichkeiten (Spezialisierungen von Kolleginnen z.B.).

Vertrauen und eine gute persönliche Beziehung ist eine weitere wesentliche Grundlage für eine Behandlung, die Erfolg haben soll. Deshalb führe ich die Behandlungen grundsätzlich selbst durch. Leider lassen sich aus diesem Grunde manchmal Wartezeiten nicht vermeiden. Ich bemühe mich, in besonders belastenden Fällen eine kurzfristige Behandlung bei mir oder bei Kollegen im Umkreis zu ermöglichen.

Absagen und Therapieausfälle

Die Regelmäßigkeit der Behandlung ist ebenfalls grundlegend für den Erfolg. Sollte der Patient nicht in der Lage sein, sie zu gewährleisten, wird die Behandlung unterbrochen oder beendet. Da ich freiberuflich tätig bin und wirtschaftliche Aspekte meiner Tätigkeit zu beachten habe, ist die Absage von Behandlungen nur vereinzelt und aus triftigen Gründen für mich akzeptabel. Bei mehrfachen Absagen ist der Verdienstausfall an mich zu entrichten. Die Krankenkassen treten für diese Kosten nicht ein. Bei Absagen mit ärztlichem Attest werden keine Verdienstausfallkosten in Rechnung gestellt.
Eine Absage von Behandlungen, die 24 Stunden vor dem Termin erfolgt, wird ohne Angabe von Gründen von mir akzeptiert.
Die Behandlung kann jederzeit mit Frist von 1 Woche vor dem Termin beendet werden.